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Programme für Jugendliche und Junge Erwachsene (SEMO)

In Programmen für Jugendliche und Junge Erwachsene werden Fach- und Schlüsselkompetenzen als Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung und die Integration in den Arbeitsmarkt vermittelt. Durch die Kombination aus begleitetem Praxiseinsatz, Coaching und Bildung wird eine individuelle Förderung hinsichtlich des Berufslebens unterstützt.

Alle Angeboten finden Sie unter dem nachstehenden Link

https://www.zh.ch/de/wirtschaft-arbeit/stellensuche-arbeitslosigkeit/qualifizierung-stellensuchende/kollektive-kurse-und-programme/definitionsseite-kurse-programme/SEMOEinzelplaetze.html

https://www.chance.ch/fileadmin/user_upload/flyer/stiftung_chance_semo_biptech.pdf

Ab 2023 müssen Gymikandidaten eine Viertelnote mehr erreichen als bisher

Robin Schwarzenbach, Text aus NZZ Online, 20.02.2022

Ab dem kommenden Schuljahr wird an der Aufnahmeprüfung fürs Zürcher Langzeit- und fürs Kurzzeitgymnasium ein neuer Notenschnitt verlangt: Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen in der Endabrechnung mindestens eine 4,75 erzielen statt wie bisher eine 4,5 oder mehr. Dennoch sollen deswegen nicht mehr Schüler durchfallen, wie das kantonale Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) auf Anfrage bestätigt. Was heisst das konkret? 

Dazu müssen wir kurz ausholen. Bis jetzt gilt die Gymiprüfung als bestanden, wenn der Durchschnitt der Vornoten aus der Schule und der Mittelwert der an der Prüfung erzielten Leistungen mindestens eine 4,5 im Durchschnitt ergeben. Fürs Langzeitgymnasium heisst das: Der Durchschnitt aus der Mathematik- und der Deutschnote des ersten Semesters der sechsten Primarklasse und der Durchschnitt der Prüfungsnoten – also der Note aus der Mathematikprüfung auf der einen und der Deutschnote auf der anderen Seite, die sich ihrerseits aus den Leistungen in der Sprachprüfung und im Aufsatz zusammensetzt – müssen im Durchschnitt eine 4,5 oder mehr ergeben.

Bis hierher alles klar?

Ab 2023 also lautet die neue Hürde: mindestens eine 4,75. Der neue Zielwert ist deswegen kosmetischer Natur, da gleiche Leistungen an der Prüfung künftig höher bewertet werden sollen. Das MBA macht ein Beispiel: Mit einem Vornotenschnitt von 5,25 reichte bisher eine Prüfungsnote von 3,75, um durchzukommen (Endnote 4,5). Künftig sollen entsprechende Prüfungsleistungen eine 4,25 ergeben (Endnote 4,75).

Die ganze Übung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass man sich seit Jahren wundern kann, warum bei einem hohen Vornotenschnitt von 5,3 dennoch jeweils rund die Hälfte der Prüflinge durchfallen. Das wird zwar auch im neuen Regime der Fall sein. Aber man wird sich, da am Ende eine 4,75 verlangt sein wird statt einer 4,5, um eine Viertelnote weniger fragen, warum das wohl so ist – auch wenn im Grunde alles beim Alten bleibt. 

Oder anders ausgedrückt: Primarlehrer werden weiterhin finden, dass die Gymiprüfung zu streng benotet werde. Und die Verantwortlichen der Gymiprüfung werden weiterhin der Meinung sein, dass Primarschulnoten zu hoch angesetzt seien – und entsprechend aussieben. Einfach ein bisschen diplomatischer. 

Lehrstellenbörse 15.3.2022

Ab dem 1. März 2022 finden Sie auf den Link unten ein Dokument mit den Informationen, welche Firmen mit welchen Lehrberufen dieses Jahr an der Lehrstellenbörse mitmachen (das Dokument wird regelmässig aktualisiert).

Sie können dort über Doodle direkt einen oder mehrere Termine für 15-minütige Gespräche abmachen und Sie finden Informationen, wohin Sie dann Ihre Bewerbungen dem Gespräch vorgängig senden können.

Nach Ihrer Online- Anmeldung wird Ihnen per Mail ein Meeting-Link zugestellt werden. Am 15. März loggen Sie sich mit diesem ein und Sie können dann Kontakte mit den Ausbildnerinnen und Ausbildnern knüpfen!

Selbstverständlich stehen wir Ihnen vor, während und auch nach dem Gespräch zur Seite und geben Ihnen – falls nötig – gerne Support.

https://www.stadt-zuerich.ch/sd/de/index/unterstuetzung/laufbahnzentrum/aktuell/veranstaltungen_und_seminare/lehrstellen-boerse-online.html?calentry=1

Schizophrenie durch Cannabis-Konsum – Fachleute warnen vor Gefahren

Regelmäßiger Cannabis-Konsum sei gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden sehr gefährlich, erklärt Thomasius, Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters am Universitätsklinikum Eppendorf (UKE). Eine kürzlich vorgelegte Studie habe mithilfe bildgebender Verfahren bei Menschen und Experimenten an Mäusen gezeigt, dass die Entwicklung des Gehirns unter dem Einfluss des Cannabis-Wirkstoffs THC Schaden nehme. Die Folge seien nicht nur verminderte Intelligenz, Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit. Auch die Gefahr, an einer Psychose zu erkranken, erhöhe sich, und zwar um den Faktor 3,2, bei starkem Konsum von Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von über zehn Prozent sogar um den Faktor 4,8. Das habe eine 2019 in der Fachzeitschrift „The Lancet Psychiatry“veröffentlichte Studie gezeigt.

Die wichtigsten Änderungen für die Gymiprüfungen ab 2023

Kurzzeitgymnasium (ab 2./3. Sek/10. Schuljahr)

  • Mit dem neuen Aufnahmereglement wird es keine Französischprüfung mehr an der Gymiprüfung geben. Somit besteht der Prüfungsschnitt nur noch aus Deutsch (Aufsatz & Sprachbetrachtung) und Mathematik.
  • Es zählen neu wie auch bei der Prüfung ins Langzeitgymnasium die schulischen Vornoten aus dem Februarzeugnis: 50% Vornote & 50% Prüfungsnote.
  • Bei den Vornoten werden neu folgende Fächer zum gleichen Anteil gewichtet und bilden zusammen eine gemeinsame Vornote: Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch, Natur & Technik (Physik, Biologie und Chemie).
  • Auch hier werden die Anforderungen für einen erfolgreichen Übertritt grundsätzlich erschwert werden. Neu muss mind. ein Schnitt aus Vornote und Prüfungsnote von 4.75 erreicht werden. Schüler und Schülerinnen aus einer Privatschule müssen neu eine Prüfungsnote von 4.5 erreichen (vorher 4.0).
  • Eine mündliche Prüfung wird es nicht mehr geben (vorher konnten Schüler/innen mit einer Prüfungsnote zwischen 3.75 und 4.0 noch an die mündliche Prüfung).

Quelle: https://gymivorbereitung-zuerich.ch/tipps/aenderungen-pruefungsreglement#2022

Prüfungsfrei an die BMS

Wer gute schulische Vorleistungen erbringt, wird prüfungsfrei zu Bildungsgängen der Berufsmaturität nach der beruflichen Grundbildung (BM 2) zugelassen. Der Bildungsrat hat eine entsprechende Anpassung des Berufsmaturitätsreglements beschlossen.

Der Bildungsrat hat eine Anpassung des Berufsmaturitätsreglements beschlossen. Dieses tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Voraussetzung für die prüfungsfreie Zulassung ist ein Notendurchschnitt in der Gesamtnote des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses von mindestens 5,0. Der Abschluss darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen. Lernende, welche die BM 2 direkt im Anschluss an die Berufslehre absolvieren möchten, müssen einen Durchschnitt von mindestens 5,0 in den schulischen Semesterzeugnissen (bis zum Ende des ersten Semesters des letzten Schuljahres der Berufslehre) erreichen, damit sie prüfungsfrei zugelassen werden. Für die Kandidatinnen und Kandidaten der Berufsmaturitätsausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Wirtschaft) bleibt die bisher vorgesehene Möglichkeit der prüfungsfreien Zulassung gemäss Berufsmaturitätsreglement bestehen.