Prüfungsfrei an die BMS

Wer gute schulische Vorleistungen erbringt, wird prüfungsfrei zu Bildungsgängen der Berufsmaturität nach der beruflichen Grundbildung (BM 2) zugelassen. Der Bildungsrat hat eine entsprechende Anpassung des Berufsmaturitätsreglements beschlossen.

Der Bildungsrat hat eine Anpassung des Berufsmaturitätsreglements beschlossen. Dieses tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Voraussetzung für die prüfungsfreie Zulassung ist ein Notendurchschnitt in der Gesamtnote des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses von mindestens 5,0. Der Abschluss darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen. Lernende, welche die BM 2 direkt im Anschluss an die Berufslehre absolvieren möchten, müssen einen Durchschnitt von mindestens 5,0 in den schulischen Semesterzeugnissen (bis zum Ende des ersten Semesters des letzten Schuljahres der Berufslehre) erreichen, damit sie prüfungsfrei zugelassen werden. Für die Kandidatinnen und Kandidaten der Berufsmaturitätsausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Wirtschaft) bleibt die bisher vorgesehene Möglichkeit der prüfungsfreien Zulassung gemäss Berufsmaturitätsreglement bestehen.

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